Integrität und Professionalität …
… vereint mit profunder Rechts- und Wirtschaftskenntnis sind die Grundparameter der jahrzehntelangen Kompetenz unserer Kanzlei.
Die Kanzlei Partner
Eine Vielzahl von Klienten vertrauten bereits seit 1983 auf die jahrzehntelange Erfahrung von MMag. Dr. Michael Michor em. und Mag. Walter Dorn. Seit Anfang 2022 ist auch der renommierte Anwalt Dr. Horst Kilzer als Kanzleipartner tätig. Gemeinsam mit einem Team aus juristischen Mitarbeitern und Rechtsanwaltsanwärtern bieten wir effiziente Serviceleistungen und eine konstant hohe Qualität der Beratung.
Rechtsbereiche
Unser definiertes Ziel ist ein professioneller und effizienter Rechtsbeistand mit Rücksicht auf das jeweilige Bedürfnis unserer Klienten. Mit dieser Flexibilität, gesichert durch ständige Fortbildung, deckt unsere Kanzlei ein umfangreiches Portfolio an Rechtsbereichen ab: Dazu zählen insbesondere Wirtschaftsrecht als ein Kanzleischwerpunkt, Bankenrecht, Insolvenzrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Stiftungsrecht, u.v.a.m.
Schwerpunkt Wirtschaft
Wir beraten und vertreten zahlreiche Unternehmer:innen in allen Belangen des Wirtschaftsrechts: Von der Wahl der richtigen Rechtsform, bei der Gründung und Umgründung von Unternehmen und Privatstiftungen, bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags bis hin zu Fragen des Insolvenzrechts.
Rechtsanwälte
Dorn & Kilzer
Die Kanzleipartner und ein Team aus juristischen Mitarbeitern und Rechtsanwaltsanwärtern gewährleisten die effizienten Serviceleistungen und konstant hohe Qualität der Kanzlei.
Seit 1983 Ihr professioneller
Rechtsbeistand in Villach.
K O N T A K T
Dorn & Kilzer Rechtsanwälte
9500 Villach, Bahnhofstraße 16
Telefon +43 4242 26748
Telefax +43 4242 26748-48
rechtsanwaelte@diekanzlei.co.at
Mag. Walter Dorn
Mag. iur. (Universität Graz, 1991)
Studium der Rechtswissenschaften in Graz.
Selbständiger Rechtsanwalt und
Mitglied der Österreichischen Rechtsanwaltskammer seit 1997.
Anwaltsrichter beim Obersten Gerichtshof.
Dr. Horst Kilzer
Mag. iur. (Universität Graz, 1991)
Dr. iur. (Universtität Graz, 1992)
Selbständiger Rechtsanwalt und Mitglied der Österreichischen Rechtsanwaltskammer seit 1997.
Mitglied des Aufsichtsrates eines österreichischen Bankinstitutes.
DIE RECHTSBEREICHE
DER KANZLEI
Unser professioneller und effizienter Rechtsbeistand mit Rücksicht auf das jeweilige Bedürfnis unserer Klienten basiert auf unserer Flexibilität, gesichert durch ständige Fortbildung und engen Beziehungen mit Anwälten und Wirtschaftsfachleuten im In- und Ausland.
Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Beratung von mittelständischen Unternehmen, Arbeitsrecht, Markenrecht, Musterrecht, Patentrecht
Eintreibungen, Anfechtungen, Anlegerberatungen, Bankwesengesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz, Verwertungen
Bauträgervertragsrecht, Begleitung von Bauprojekten, Mietrecht, Baurecht, Wohnungseigentum, Bauverfahren
Erbschafts- und Legatsabwicklungen, Testamenten, Nachlassverfahren
Haftungsfälle, Sportrecht
Masseverwaltungen, Sanierungen, Unternehmensfortführungen, Auffanggesellschaften
Beratung von Privatstiftungen und Stiftern, Übernahme von Vorstandsmandaten
Kaufverträge, Gesellschaftsverträge, Optionsverträge, Leasingverträge, Dienstverträge, Übergabeverträge
Betriebsansiedelungen, Genehmigungsverfahren, Umweltrecht
Vertretung von Mandanten bei allen Rechtsfragen vor österreichischen Gerichten und nationalen und internationalen Schiedsgerichten
Auftragsbedingungen und Anwaltskosten
Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen zum Download bereitgestellt. Daraus können Sie wesentliche Informationen über die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei entnehmen.
Downloads
Mit welchen Kosten müssen Sie für unsere Rechtsberatung bzw. -vertretung rechnen?
Die Berechnung des Honorars unserer Kanzlei orientiert sich für alle unsere Tätigkeiten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Autonomen Honorarkriterien (AHK) oder einem vereinbarten Stundensatz. Die Höhe des Honorars ist weiters von der Komplexität, des Umfangs der Leistung, dem Ort der Leistungserbringung, Dauer der Leistung, Anzahl der vertretenden Parteien sowie vom Streitwert abhängig. Sollten die Mandanten rechtsschutzversichert sein, so ist vorab die Rechtsschutzversicherung bzw. der Berater wegen der Kostendeckung für die jeweilige Angelegenheit zu kontaktieren. Eine Rechtsschutzmeldung und eine Anfrage auf Bestätigung der Kostendeckung erfolgt über unsere Kanzlei. Im Falle der Rechtsschutzdeckung entstehen dem Klienten grundsätzlich keine Kosten, mit Ausnahme eines allenfalls vereinbarten Selbstbehaltes. Dies jedenfalls bis zur Höhe der Kostendeckung der Rechtsschutzversicherung, wobei einzelne Rechtsschutzversicherer entsprechende Kostenobergrenzen vereinbart haben.
Die Kosten unserer Kanzlei werden in regelmäßigen Zeitabständen, üblicherweise nach jedem Quartal, zwischenabgerechnet. Barauslagen, Pauschalgebühren und gerichtlich aufgetragene Kostenvorschüsse für Sachverständigengebühren sind von den Mandanten stets nach Aufforderung zu ersetzen.
Sprechen Sie mit uns! Wir informieren Sie gerne.
Für eine optimale Rechtsberatung ist uns der persönliche Kontakt sehr wichtig. Wir bitten Sie daher um eine telefonische Terminvereinbarung. So kommen Sie in den Genuss unserer effizienten Serviceleistungen und der bekannt hohen Qualität: Telefon +43 4242 26748